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17./ 18. März 2017 - Kolloquium: "MILIZ ODER SÖLDNER? - WEHRPFLICHT UND SOLDDIENST IN STADT, REPUBLIK UND FÜRSTENSTAAT (15.-18. JH.) "

Durch den verstärkten Einsatz privatwirtschaftlicher Söldnerfirmen in den asymmetrischen Kriegen des 20. und 21. Jahrhunderts scheinen die Staaten ihr in langwierigen Prozessen seit dem Spätmittelalter errungenes Gewaltmonopol allmählich aufzugeben. Diese Entwicklung verstärkte in den letzten Jahren die Bemühungen der Forschung, die historischen Wurzeln des Solddiensts zu untersuchen. Dabei blieb die Miliz als grundlegender Bestandteil der vormodernen Heeresverfassung in Städten, Republiken und Fürstenstaaten weitgehend unbeachtet.

Es war Niccolò Machiavelli, der vor dem Hintergrund der italienischen Kriege die Überlegenheit der republikanischen Bürgermiliz über die Söldnerheere betonte. Diese idealtypische Unterscheidung hält einer historischen Überprüfung aus verschiedenen Gründen nicht stand. So sind die Beweggründe, Kriegsdienste zu leisten, weder beim vermeintlich nur aufgrund der Treuepflicht innerhalb der bürgerlichen coniuratio kämpfenden Bürger, dem dienstpflichtigen Untertan noch beim angeblich pragmatisch nur dem Sold verpflichteten Söldner eindeutig. Neuere Forschungen haben darauf hingewiesen, dass bei Söldnern durchaus auch feudale Bindungen, familiäre und klientelistische Verflechtungszusammenhänge oder auch ideelle Gründe für die Dienstnahme erwogen werden müssen. Selbst das scheinbar eindeutigste Unterscheidungsmerkmal der Bezahlung wird bei genauerer Betrachtung hinfällig.

Was, stellt sich deshalb die Frage, ist ein Milizionär und was unterscheidet ihn von einem Söldner? Obgleich es für dieses Problem keine eindeutige und vor allem keine verallgemeinerbare Antwort gibt, ist die Unterscheidung beider Kriegertypen von Bedeutung. Machiavelli ist insofern beizupflichten, als dass der Gebrauch von Söldnern Fragen zur Staatsverfassung aufwirft, wenn auch nicht aus moralischen Gründen. Der Einsatz von Söldnern bzw. der Verzicht auf die bezahlten Krieger hing in hohem Masse davon ab, welche Akteure Kriege führten und Armeen unterhielten. Der von Otto Hintze postulierte Zusammenhang zwischen Staats- und Heeresverfassung gewinnt vor diesem Hintergrund an Substanz. Die über die Jahrhunderte zunehmend komplexere Kriegführung und aufwendigere Kriegstechnik erforderten eine immer straffere Organisation und grössere finanzielle Mittel, weshalb das Militär ein entscheidender Faktor für die Entwicklung von Staatlichkeit darstellt. Ressourcenabschöpfung und Erzwingungsapparat bedingten sich dabei gegenseitig. Dieser „coercion-extraction-cycle“ ging in den verschiedenen Staatsgebilden (Städte, Republiken oder Fürstenstaaten) indessen höchst unterschiedlich vonstatten, je nachdem über wie viel Ressourcen (Geld, Macht, Bürger, Untertanen etc.) die jeweiligen Fürsten und Machteliten verfügten. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen zeitigten Wirkung auf die Heeresverfassungen. Gemeinsam ist jedoch allen Staaten, sowohl einzelnen Städten wie auch grossen Machtkomplexen, dass sie sich zu einem haushälterischen Umgang im Bereich des Militärs gezwungen sahen. Dabei stellten insbesondere die Söldnerverbände eine grosse Belastung für die Kriegskassen dar. Welche Bedeutung nun der vergleichsweise billigeren, aber selten kampferprobten Miliz zugemessen wurde, welche Reformen angestrebt wurden und welche Schnittstellen zwischen Miliz und Solddienst bestanden hatten, ist in der Forschung weitgehend ungeklärt. Eine integrale Annäherung an die spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Heeresverfassung kann deshalb nur dann gelingen, wenn man die Konzepte Miliz und Solddienst historisiert und ihre Berührungspunkte in den Blick nimmt. Die Aufarbeitung dieser toten Winkel der Militärgeschichte hat sich die Tagung zum Ziel gemacht. Es ist in einer transnationalen Perspektive und unter Beizug einer breiten Methodenpalette (Sozial-, Wirtschafts-, Politik-, Kultur- und Militärgeschichte) danach zu fragen, wie sich die unterschiedlichen Ressourcenstärken und Verfassungen der Staaten auf das Militär auswirkten und ob sich verallgemeinerbare Entwicklungstendenzen feststellen lassen. Um diese Fragen zu beantworten, müssen einerseits lokale, regionale oder gar nationale Perspektivierungen zugunsten eines strukturellen Vergleichs überwunden, andererseits eingängige Vorstellungen zu epochentypischen Entwicklungen neu überdacht werden.

Datum:

17.-18. März 2017

Organisation:

Historisches Institut der Universität Bern
Regula Schmid Keeling / Philippe Rogger

Veranstaltungsort:     

Universität Bern
HRZ Hallerstrasse 6
Raumnummer 02/205

 
Anmeldung
bis spätestens 15. Februar 2017 an Keith Cann-Guthauser
  • keith.cann(at)hist.unibe.ch 
  • +41 31 631 48 44

Quelle: http://www.hist.unibe.ch/ueber_uns/aktuell/index_ger.html